AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) «SUNRAISING»

Stand: 23. Juni 2016

1. Einleitung
Der Verein Sunraising (nachfolgend „Verein Sunraising“) plant und realisiert den Bau von Photovoltaik-Anlagen (nachfolgend PV-Anlagen). Mit der Bestellung von SUNRAISING för­dert die Kundin oder der Kunde (nachfolgend «Kundin») den regional erzeugten Solarstrom (nachfolgend “Sunraising-Strom”). Durch Bezahlung eines einmaligen Kostenbeitrages (nachfolgend «Kaufpreis») ermöglicht die Kundin, je nach dem zusammen mit anderen Kun­dinnen, den Bau einer PV-Anlage und erwirbt nach deren Fertigstellung das Recht auf Bezug von Sunraising-Strom. Der erworbene Anspruch auf Sunraising-Strom wird der Kundin auf der Stromrechnung von Energie Wasser Bern (nachfolgend „ewb“) gutgeschrieben.

2. Abschluss des Vertrages
Wenn die Kundin SUNRAISING bestellt, entstehen noch keine Rechtsansprüche und es kommt noch kein Vertrag zu Stande. Der Vertrag zwischen dem Verein Sunraising und der Kundin kommt erst zustande, wenn der Verein Sunraising die entsprechende PV-Anlage in Betrieb genommen hat und der Kundin damit den Bezug des Solarstroms ermöglicht. Die Kundin wird über das Datum der Inbetriebnahme informiert.

Wenn die entsprechende PV-Anlage nicht realisiert werden kann, erstattet der Verein Sunrai­sing für diese Anlage geleistete Kaufpreiszahlungen zurück.

Mit der Bestellung von SUNRAISING beim Verein Sunraising erfolgt gleichzeitig auch die Bestellung von Sunraising-Strom bei ewb (erhältlich ab 1. Januar 2017). Mit der Bestellung von SUNRAISING erfolgt ein Upgrade auf ewb.Natur.Strom des Stromproduktes der Kundin, sofern diese bisher ewb.Basis.Strom (Atomstrom) von ewb bezogen hat. Die Kundin erlaubt dem Verein Sunraising den er­forderlichen Datenaustausch mit ewb.

Nach der Erstanmeldung werden weitere Bestellungen von SUNRAISING der Kundin ab der darauf folgenden ewb-Jahresschlussrechnung angerechnet.

3. Rechnungsstellung und Fälligkeit
Der Kaufpreis ist jeweils umgehend nach der Bestellung fällig und kann mittels zur Verfü­gung gestellten elektronischen Zahlungsmöglichkeiten beglichen werden. Bei Wahl der Mög­lichkeit per Rechnung zu bezahlen, besteht eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Erhalt der­selben.

4. Voraussetzungen für Kauf / Lieferung von Sunraising-Strom
Die Kundin kann SUNRAISING erwerben, wenn sie gleichzeitig elektrische Energie bei ewb bezieht. Aus technischen Gründen sind die folgenden ewb-Kundengruppen von der Teilnahme ausgeschlossen:

  • Kunden mit eigenen Solaranlagen mit Rückliefertarifen, ausser es handelt bei den Anlagen um Überschussmessungen mit einer Bezugsanlage.
  • Kunden mit dem Produkt ewb.HYDROSPEICHER
  • Kunden in Eigenverbrauchsgemeinschaften (ZEV)
  • Kunden die ihren Strom nicht von ewb beziehen (fremdbeliefert)
  • Kunden in Arealnetzen, ausser der Messpunkt ist technisch von ewb erschlossen

5. Kaufgegenstand
Durch Bezahlung des Kaufpreises von CHF 350.– (inkl. Mehrwertsteuer) pro Quadratmeter erwirbt die Kundin für eine Dauer von 20 Jahren das Anrecht auf Lieferung einer festen Men­ge Sunraising-Strom aus einer PV-Anlage des Vereins Sunraising. Die feste Menge Sunrai­sing-Strom bestimmt sich unabhängig von betrieblichen Einflüssen und beläuft sich auf 110 kW/h Solarstrom pro Quadratmeter pro Jahr.

6. Liefermodalitäten
ewb liefert der Kundin die jährlich festgelegte Menge Sunraising-Strom. Die Lieferung von Sunraising-Strom wird auf der Stromrechnung als Stromlieferung zum Preis von 0.00 Rp./kWh ausgewiesen.

Entsprechend dem Umfang der Lieferung von Sunraising-Strom reduziert sich die Bezugs­menge des gewählten Standardstromproduktes.

Die jährliche Lieferung von Sunraising-Strom kann die Höhe des jährlichen Strombezugs bei ewb nicht übersteigen. Wenn die Kundin in einem Jahr insgesamt weniger Strom verbraucht als der Anspruch, bzw. die Gutschrift aus «SUNRAISING», beträgt, wird die überschüssige Menge Strom ohne Vergütungsanspruch seitens der Kundin an den Verein Sunraising über­tragen.

Beim Umzug innerhalb des Liefergebiets von ewb sind Kundinnen selbst dafür verant­wortlich, die neue Messpunktnummer an den Verein Sunraising und ewb zu melden um die Lieferung des Produkts SUNRAISING sicherzustellen. So lange keine Meldung erfolgt, kann ewb den Sunraising-Strom befreiend an die alte Adresse liefern.

7. Netznutzungsentgelt
Mit der Bestellung von SUNRAISING bezieht die Kundin Energie aus einer PV-Anlage des Vereins Sunraising Sunraising-Strom. Das Netznutzungsentgelt, sowie alle übrigen Abgaben bleiben im vollen Umfang entsprechend dem bei ewb bestellten Stromprodukt geschuldet.

8. Vertragsdauer / Übertragbarkeit
Der Verein Sunraising produziert für die Kundin während 20 Jahren ab Inbetriebnahme der PV-Anlage Solar-Strom und speist diesen ins Verteilnetz von ewb ein. ewb liefert der Kundin im gleichen Umfang und Dauer Sunraising-Strom. Der Verein Sunraising legt das Inbetrieb­nahmedatum jeder einzelnen Anlage in Absprache mit ewb für die jeweiligen Kun­dinnen einheitlich fest.

Der Anspruch auf Sunraising-Strom aus SUNRAISING ist bei Umzug, Auflösung des Haus­halts und Todesfall auf andere ewb-Kunden oder -Kundinnen übertragbar, soweit diese die Voraussetzungen unter Ziffer 3 erfüllen. Die Übertragung auf eine andere Person muss dem Verein Sunraising mindestens 30 Tage vor Jahresende mittels vollständig ausgefüllten Übertragungsformulars schriftlich oder in elektronischer Form, unter Nachweis des Übertra­gungsgrunds mitgeteilt werden. Die Übertragung erfolgt per 1. Januar des Folgejahres. Der neue Kunde anerkennt die AGB von SUNRAISING durch Unterzeichnung des Übertra­gungsformulars. Die Übertragung ist kostenlos.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für dieses Vertragsverhältnis gilt schweizerisches Recht. Bei Streitigkeiten aus diesem Ver­trag ist ausschliesslich das ordentliche Gericht in Bern anzurufen.

Für Unklarheiten, bzw. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Stromrechnung und deren Darstellung ist ewb zu­ständig.

10. Änderungen der AGB
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit der Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbe­dingungen widerspricht.

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